7. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

7. Irrtum: Widerspruch und Klage müssen begründet werden

Widersprüche können, müssen aber nicht begründet werden. Mindestanforderung an eine Klage ist, dass daraus hervorgeht, gegen wen Sie wegen was vorgehen wollen. Legen Sie zumindest den Widerspruchsbescheid bei. Danach gehen Sie zum Rechtsanwalt. Das bedeutet, Sie können Widersprüche und Klagen relativ einfach Fristwahrend einlegen. Die Begründung übernehmen wir gerne für Sie.

Hilfe im Sozialrecht und Arbeitsrecht

Mit dem Online Fragebogen können Sie sich direkt von einem Fachanwalt im Sozialrecht oder Arbeitsrecht beraten lassen. Benutzen Sie dafür bitte das Online Kontaktformular.

Tipps & Tricks zu Hartz 4 und dem Jobcenter

Das Ebook mit allen Irrtümern vom Fachanwalt für Sozialrecht, Rechtsanwalt Imanuel Schulz, gibt es zum kostenlosen Download auf www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de bzw. http://www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de/ebook-download/