3. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

3. Irrtum: Wenn ich keinen Brief vom Jobcenter erhalten habe, obwohl das Jobcenter behauptet, einen geschickt zu haben, dann muss ich nachweisen, dass ich den Brief nicht erhalten habe

Nein, das Jobcenter trägt die Beweislast für den Zugang (=Erhalten des Briefes). Der Zugang ist nämlich nur schwer zu beweisen, denn das Jobcenter verschickt Briefe meistens mit einfacher Post. Kann der Zugang nicht nachgewiesen werden, ist das rechtliche Ergebnis, dass der Bescheid - zum Beispiel die Rückforderung oder die Sanktion - unwirksam ist. Merke: Ohne Zugang kein rechtskräftiger Bescheid.

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Tipps & Tricks zu Hartz 4 und dem Jobcenter

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