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Anwalt Familienrecht Berlin / Anwalt Scheidung Sorgerecht Unterhalt


Anwalt Familienrecht Berlin

Anwalt Familienrecht Berlin - Schulz & Deutschmann

Frankfurter Allee 104
10247 Berlin

030 97003643
jobcenterrecht@gmail.com
http://www.anwalt-scheidung-familienrecht.de


Öffnungszeiten

Montag
09:00–18:00

Dienstag
09:00–18:00

Mittwoch
09:00–18:00

Donnerstag
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Sonntag
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Anwalt Familienrecht Berlin

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Anwalt Familienrecht Berlin - Imanuel Schulz

Frankfurter Allee 104
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03097003643

www.anwalt-scheidung-familienrecht.de

Anwalt Familienrecht Berlin - Imanuel Schulz

Burgsdorfstraße 17
13353 Berlin
03070227810

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Rechtsanwalt Imanuel Schulz

Kanzlei für Sozialrecht und Arbeitsrecht in Berlin

Waldstr. 37
10551 Berlin, Deutschland

Telefon: +49 030 80575113
Telefax: +49 030 80575115

Web: http://www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de
Email: jobcenterrecht@gmail.com

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Rechtsanwalt Imanuel Schulz aus Berlin: Anwalt / Fachanwalt für Probleme im Sozialrecht (Hartz IV, ALG II), Arbeitsrecht, Strafrecht, Familienrecht.

In letzter Zeit häufen sich die Probleme unserer Mandanten mit dem Jobcenter; das reicht von zu Unrecht gestrichenen Leistungen bis hin zu nicht bearbeiteten Anträgen. Die Jobcenter-Mitarbeiter sind häufig überarbeitet und machen Fehler, die sich zu Ihren Ungunsten auswirken können. Wir haben es zu unserer Aufgabe gemacht, gegen Fehler des Jobcenters zu kämpfen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Tipps & Tricks zu Hartz IV und dem Umgang mit dem Jobcenter zusammengefasst. Nutzen Sie diese Informationen, um zu Ihrem guten Recht zu kommen. Falls Sie ein akutes Problem mit dem Jobcenter, Vermieter oder Arbeitgeber haben, nutzen Sie bitte unsere kostenlose Onlineprüfung. http://www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de/onlinepruefung/

Wir bieten Ihnen mit der Onlineprüfung eine sofortige erste Einschätzung Ihres Problems. Die Onlineprüfung ist sehr einfach und vorteilhaft für Sie. Anhand Ihrer Angaben prüfen wir, ob ein offensichtlicher Beratungsbedarf durch einen Rechtsanwalt besteht. Anhand der Fragen der Onlineprüfung können wir bestimmte Probleme eines Falles eingrenzen oder ausschließen. Diese Vorprüfung haben wir anhand von Tausenden von Fällen erarbeitet, um Problemkreise eingrenzen zu können.

Nach dem Absenden des ausgefüllten Onlineprüfung-Formulars werden wir umgehend per E-Mail oder Telefon mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Einen Termin beim Rechtsanwalt erhalten Sie dann bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden. Eine verbindliche Rechtsberatung können wir durch die Onlineprüfung nicht geben. Dafür ist unbedingt ein persönlicher Termin beim Rechtsanwalt erforderlich. Aber selbst dieser Termin ist für Sie im Rahmen der Beratungshilfe gemäß Beratungshilfegesetz (BerHG) kostenlos.

Sie können Beratungshilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie ALG II (Hartz IV) -Empfänger sind, oder kein bzw. geringes Einkommen (i.S.d. BerHG) beziehen. Falls Sie Fragen zu den folgenden Inhalten haben, oder Hilfe durch unsere Anwälte benötigen, können Sie uns gerne wie folgt kontaktieren:

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 1

Reichen Sie Widerspruch ein, wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde ankommen. Den Widerspruch können wir für Sie schreiben.

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 2:

Unterlagen, Anträge und Widersprüche übergeben Sie im Jobcenter am besten persönlich gegen Empfangsbestätigung. Sie brauchen Nachweise, falls ein Schreiben verloren geht. Machen Sie sich immer vorher eine Kopie von Ihrem Schreiben.

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 3:

Anträge und Widersprüche nur schriftlich einreichen oder direkt bei der Behörde niederschreiben lassen!

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 4:

Ein Sachbearbeiter bewilligt etwas mündlich oder lehnt es ab? Schreiben Sie sich Datum, Uhrzeit, Namen, Zimmernummer und Gesprächsinhalt auf.

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 5:

Sie können auf eine schriftliche Entscheidung bestehen. Gemäß § 33 II SGB X haben Sie Anspruch darauf. Zudem lassen Sie sich den Gesprächsvermerk aus dem internen VerbisSystem ausdrucken.

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 6:

Beantragen Sie Akteneinsicht, damit Sie den gleichen Kenntnisstand haben wie der Sachbearbeiter.

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 7:

Gehen Sie nicht alleine zum Jobcenter. Nehmen Sie einen Zeugen mit. Sie haben bei allen Gesprächen Anspruch auf einen Beistand, § 13 IV SGB X.

2. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

2. Irrtum: Das Jobcenter ist verpflichtet, Sie objektiv rechtlich zu beraten

Das ist grundsätzlich richtig; jedoch hat das Bundesverfassungsgericht einen Interessenkonflikt festgestellt und rät davon ab (Beschluss vom 11. Mai 2009 – 1 BvR 1517/08): „[…] der Beschwerdeführerin kann nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will. Es besteht die abstrakte Gefahr von Interessenkonflikten, die die beratungsbedürftige Beschwerdeführerin selbst nicht durchschauen kann. Aus Sicht der Rechtsuchenden ist der behördliche Rat nicht mehr dazu geeignet, ihn zur Grundlage einer selbstständigen und unabhängigen Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte im Widerspruchsverfahren zu machen. Im Hinblick auf die prozessrechtlichen Grundsätze der Waffengleichheit und der gleichmäßigen Verteilung des Risikos am Verfahrensausgang im sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren darf der Beschwerdeführerin eine unabhängige Beratung nicht vorenthalten werden.“ Das Bundesverfassungsgericht rät den Betroffenen im Ergebnis zur Beiziehung eines Rechtsanwaltes. Das ganze Urteil können Sie auf unserer Homepage nachlesen: http://www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de/

Hilfe im Sozialrecht und Arbeitsrecht

Mit dem Online Fragebogen können Sie sich direkt von einem Fachanwalt im Sozialrecht oder Arbeitsrecht beraten lassen. Benutzen Sie dafür bitte das Online Kontaktformular.

Tipps & Tricks zu Hartz 4 und dem Jobcenter

Das Ebook mit allen Irrtümern vom Fachanwalt für Sozialrecht, Rechtsanwalt Imanuel Schulz, gibt es zum kostenlosen Download auf www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de bzw. http://www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de/ebook-download/

1. Irrtum: Die angemessenen Wohnungskosten bestimmt das Jobcenter in den KdURichtlinien

Nein. Es gibt keine starren Kosten der Unterkunft. Die Richtlinien sind für die Gerichte nicht verbindlich. Die Gerichte berechnen die Kosten der Unterkunft nach eigenen Regeln. Diese können zugunsten des Betroffenen ausfallen. Ein paar Euro können hier entscheidend sein, damit die Betriebskosten oder die Mietschulden übernommen werden. In vielen Fällen kann die falsche Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter auch dazu führen, dass die Kündigung des Vermieters unwirksam ist, da den Mieter kein Verschulden trifft.

3. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

3. Irrtum: Wenn ich keinen Brief vom Jobcenter erhalten habe, obwohl das Jobcenter behauptet, einen geschickt zu haben, dann muss ich nachweisen, dass ich den Brief nicht erhalten habe

Nein, das Jobcenter trägt die Beweislast für den Zugang (=Erhalten des Briefes). Der Zugang ist nämlich nur schwer zu beweisen, denn das Jobcenter verschickt Briefe meistens mit einfacher Post. Kann der Zugang nicht nachgewiesen werden, ist das rechtliche Ergebnis, dass der Bescheid - zum Beispiel die Rückforderung oder die Sanktion - unwirksam ist. Merke: Ohne Zugang kein rechtskräftiger Bescheid.

Hilfe im Sozialrecht und Arbeitsrecht

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Tipps & Tricks zu Hartz 4 und dem Jobcenter

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4. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

4. Irrtum: Ich muss die Eingliederungsvereinbarung akzeptieren und unterschreiben, die das Jobcenter vorlegt

Nein, Eingliederungsvereinbarungen sind verhandelbar. Das Jobcenter kann die Eingliederungsvereinbarung auch per Verwaltungsakt erlassen. Dagegen ist dann der Widerspruch möglich. Widerspruch gegen Eingliederungsvereinbarungen hat keine aufschiebende Wirkung, diese kann ggfs. im einstw. Rechtsschutz angeordnet werden. Nach der Entscheidung über den Widerspruch kann Klage eingereicht werden.

Hilfe im Sozialrecht und Arbeitsrecht

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Tipps & Tricks zu Hartz 4 und dem Jobcenter

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5. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

5. Irrtum: Wenn ich gegen eine Pflicht aus der Eingliederungsvereinbarung verstoße, dann ist jede Sanktion rechtmäßig

Nein, nicht zwingend. Die Sanktion muss auch formell rechtmäßig sein und muss im Rahmen des Ermessens begründet sein.

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7. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

7. Irrtum: Widerspruch und Klage müssen begründet werden

Widersprüche können, müssen aber nicht begründet werden. Mindestanforderung an eine Klage ist, dass daraus hervorgeht, gegen wen Sie wegen was vorgehen wollen. Legen Sie zumindest den Widerspruchsbescheid bei. Danach gehen Sie zum Rechtsanwalt. Das bedeutet, Sie können Widersprüche und Klagen relativ einfach Fristwahrend einlegen. Die Begründung übernehmen wir gerne für Sie.

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6. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

6. Irrtum: Ohne vollständigen Antrag erhalte ich keine Leistungen

Ein einfaches Schreiben wie folgt reicht aus: „Ich beantrage Leistungen nach dem SGB II“. Die Standardbögen des Jobcenters können Sie auch später abgeben. Fristwahrend ist der Antrag auf einem einfachen handschriftlichen Papier völlig ausreichend. Alle erforderlichen Unterlagen können Sie später nachreichen.

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Tipps & Tricks zu Hartz 4 und dem Jobcenter

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8. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

8. Irrtum: Nachdem die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, habe ich keine Rechtsmittelmöglichkeit mehr

Nein, ein Überprüfungsantrag kann rückwirkend gestellt werden. Hierbei kann die Leistungsgewährung bis zum Jahresanfang des vorhergehenden Jahres noch überprüft werden. Bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden gilt die Jahresfrist nicht. Daher können Sie solche Bescheide auch noch nach 3 Jahren angreifen.

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Tipps & Tricks zu Hartz 4 und dem Jobcenter

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9. Irrtum im Sozialrecht (Hartz 4, Jobcenter)

9. Irrtum: Gegen meinen als unzulässig verworfenen Widerspruch muss ich Klage einlegen

Das können Sie machen, hilft aber nicht weiter, wenn der Widerspruch wirklich verfristet (zu spät eingereicht worden) war. Fordern Sie das Jobcenter auf, den Widerspruch als Überprüfungsantrag auszulegen. Dann muss das Jobcenter innerhalb von 6 Monaten nach Einlegung des Widerspruchs über den Überprüfungsantrag und damit inzident (nebenbei) über Ihr eigentliches Anliegen entscheiden.

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